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   BFH, 20.03.1969 - IV R 43/67   

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https://dejure.org/1969,1057
BFH, 20.03.1969 - IV R 43/67 (https://dejure.org/1969,1057)
BFH, Entscheidung vom 20.03.1969 - IV R 43/67 (https://dejure.org/1969,1057)
BFH, Entscheidung vom 20. März 1969 - IV R 43/67 (https://dejure.org/1969,1057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Freiberufler - GbR - Grundstück - Betriebliche Nutzung - Notwendiges Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 95, 436
  • NJW 1969, 2256 (Ls.)
  • DB 1969, 1272
  • BStBl II 1969, 463
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.12.1964 - IV 419/62 U

    Zurechnung eines zum bürgerlich-rechtlichen Eigentum eines der Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 20.03.1969 - IV R 43/67
    Der BFH betonte mehrfach, daß einkommensteuerrechtlich nicht die Personengesellschaft als solche, sondern der einzelne Gesellschafter Gewerbetreibender ist (BFH-Urteile IV 419/62 U vom 3. Dezember 1964, BFH 81, 254, BStBl III 1965, 92, und VI 26/65 vom 1. April 1966, BFH 86, 131, BStBl III 1966, 365).

    Jeder der Gesellschafter ist Mitinhaber des gesamten Betriebs, wobei die Rechte des einzelnen durch die Rechte der anderen Gesellschafter beschränkt werden (vgl. Urteil des Senats IV 419/62 U).

    Es ist in gleicher Weise notwendiges Betriebsvermögen wie das von einem Einzelunternehmer in seinem Betrieb verwendete Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteile IV 419/62 und VI 26/65).

  • BFH, 01.04.1966 - VI 26/65
    Auszug aus BFH, 20.03.1969 - IV R 43/67
    Der BFH betonte mehrfach, daß einkommensteuerrechtlich nicht die Personengesellschaft als solche, sondern der einzelne Gesellschafter Gewerbetreibender ist (BFH-Urteile IV 419/62 U vom 3. Dezember 1964, BFH 81, 254, BStBl III 1965, 92, und VI 26/65 vom 1. April 1966, BFH 86, 131, BStBl III 1966, 365).

    Es ist in gleicher Weise notwendiges Betriebsvermögen wie das von einem Einzelunternehmer in seinem Betrieb verwendete Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteile IV 419/62 und VI 26/65).

  • BFH, 18.11.1980 - VIII R 194/78

    Überlassung eines Grundstücks - Einkünfte aus Vermietung - Austauschleistung -

    Die Vorschrift ist allenfalls auf die weiteren betrieblichen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und aus selbständiger Arbeit übertragbar (vgl. für Freiberufler BFH-Urteil vom 20. März 1969 IV R 43/67, BFHE 95, 436, BStBl II 1969, 436).
  • BFH, 02.12.1982 - IV R 72/79

    Einbeziehung des Sonderbetriebsvermögens in den Betriebsvermögensvergleich nach §

    Auch der erkennende Senat hat bei einer aus freiberuflichen Tätigen bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts das einem Gesellschafter gehörende Grundstück, soweit es aufgrund eines Mitvertrags von der Gesellschaft betrieblich genutzt wurde, zum notwendigen Betriebsvermögen gerechnet (Urteil vom 20. März 1969 IV R 43/67, BFHE 95, 436, BStBl II 1969, 463).
  • BFH, 29.09.1971 - I R 161/68

    Veräußerungsgewinn - Personengesellschaft - Feststellung für Gesellschafter

    Es ist zugleich notwendigerweise in die Gewinnermittlung der Personengesellschaft einzubeziehen, unabhängig davon, ob die Gesellschafter es in die Steuerbilanz der Gesellschaft aufgenommen haben (BFH-Urteil IV R 43/67 vom 20. März 1969, BFH 95, 436, BStBl II 1969, 463).

    So führt, wie der BFH zuletzt im Urteil IV R 43/67 (a. a. O.) noch einmal dargelegt hat, die einkommensteuerrechtliche Systematik der Gewinnermittlung dazu, daß der Gewinn der OHG einkommensteuerrechtlich nicht als Gewinn der Gesellschaft, sondern ihrer Gesellschafter anzusehen ist, und daß die Überlassung von Wirtschaftsgütern, die nicht allen Gesellschaftern zur gesamten Hand, sondern einzelnen von ihnen gehören, diese Wirtschaftsgüter als notwendiges Betriebsvermögen eben dieser einzelnen Gesellschafter, damit aber -- im Rahmen der Steuerbilanz -- zugleich auch der übrigen Gesellschafter und somit der OHG selbst erweist.

  • BFH, 11.12.1969 - IV R 92/68

    Überführung von Wirtschaftsgütern - Betrieb - Entnahme - Einlage -

    Dies ergibt sich aus der systematischen Einteilung der Einkünftebezieher im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht (§§ 1 EStG, KStG; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats IV R 43/67 vom 20. März 1969, BFH 95, 436, BStBl II 1969, 463).

    Hieraus rechtfertigt sich die in ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. für alle das zitierte Urteil IV R 43/67) vertretene Rechtsauffassung, daß soweit wie möglich Einzelunternehmer und Mitunternehmer gleichartig behandelt werden.

  • BFH, 10.03.1970 - II R 135/68

    Gebäude auf fremdem Boden - Verwertung auf eigene Rechnung - Ertragsteuerliche

    Insoweit darf nicht übersehen werden, daß bei den Ertragsteuern Grundstücke eines Gesellschafters schon dann als notwendiges Betriebsvermögen der Gesellschaft selbst angesehen werden, wenn der Gesellschafter sie der Gesellschaft zur bloßen (betrieblichen) Nutzung überlassen hat (Urteile IV 308/64 vom 29. September 1966, BFH 87, 419, BStBl III 1967, 180, und IV R 43/67 vom 20. März 1969, BFH 95, 436, BStBl II 1969, 463; vgl. auch Urteile VI 43/65 vom 28. März 1966, BFH 86, 80, BStBl III 1966, 352, und VI 26/65 vom 1. April 1966, BFH 86, 131, BStBl III 1966, 365).
  • BFH, 17.01.1974 - IV R 100/70

    Personengesellschaft - Freimachen der Wohnung - Unmittelbare Umzugskosten -

    (Es braucht daher auch nicht geprüft zu werden, ob die in Rechtsprechung und Literatur streitige [Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 18 EStG, Anm. 34 b; Urteil des FG Düsseldorf, Kammern in Köln, vom 19. Februar 1965 VIII 9--10/64 F, EFG 1965, 378; siehe auch Urteil des FG Bremen vom 25. November 1966 I 53--56/64, EFG 1967, 228, und das diese Entscheidung bestätigende BFH-Urteil vom 20. März 1969 IV R 43/67, BFHE 95, 436, BStBl II 1969, 463] Frage der Anwendbarkeit des § 15 Nr. 2 EStG auf eine nicht gewerbliche Gesellschaft mit dem FG zu bejahen ist).
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